CDU Stadtverband Dinklage

Straßenausbaupläne in Dinklage

Dinklage - Frau Anne Miosga und Herr Uwe Middendorf von der Stadt Dinklage  erläuterten den Senioren der Dinklager CDU die städtischen Straßenausbaupläne.

Die städtische Straßenbauplanung soll lt. Frau Miosga langfristig in Dinklage ein einheitliches und ruhiges aber trotzdem solides und kostengünstiges Stadtbild nach den anerkannten Regeln der Technik bei moderaten Folgekosten gewährleisten. Innerstädtische Straßen werden standardmäßig mit einer fünf Meter breiten Asphaltfahrbahn und zwei Meter breiten Gehwegen und innerstädtische Wohnstraßen in Betonpflaster mit rot abgesetztem Gehweg geplant. Energiesparende LED-Leuchten sollen für nächtliche Sicherheit und Versorgungsleitungen unter den Gehwegen für niedrige Folgekosten sorgen. Mit dieser Bauweise will das Bauamt den Rückhalt der Bürger finden. 
von links: Karl Tepe, Wolfgang Wilms, Hermann Nordmann, Anne Miosga, Hans Hoymann, Uwe Middendorf, Clemens Blömer, Hermann Tellmannvon links: Karl Tepe, Wolfgang Wilms, Hermann Nordmann, Anne Miosga, Hans Hoymann, Uwe Middendorf, Clemens Blömer, Hermann Tellmann
 Nach den Kriterien vorhandener Regenwasserkanal, aktueller Straßen- und Leitungszustand sowie Verkehrsbedeutung favorisieren Rat und Verwaltung zukünftig den Ausbau folgender Straßen: „Wiesenweg“, „Van-der-Wal-Straße“ und „Hinterm Sportplatz“. 2018 sind der 1. Bauabschnitt „Am Wehrhahn“ und „Pohlkamp“ danach “Am Trenkampsbach“, der 2. Bauabschnitt „Am Wehrhahn“ sowie die „Alte Hörst“ geplant. 2020 und 2021 sollen „Höner-Mark-Weg“, „Riedenweg“, „Höner Kirchweg“ und „Breslauer Straße“ folgen.

Laut Herrn Middendorf sind Investitionskosten der erstmaligen Erschließung zu 90% und nachfolgende Ausbaubeiträge zu 75% beitragspflichtig für die Anlieger. Umlagebasis ist die Art der Grundstücksnutzung (Gewerbe oder Wohnen), die Grundstücksgröße und die Zahl der möglichen Vollgeschosse. So soll das unterschiedliche Nutzungsverhalten der Anlieger berücksichtigt werden. Beitragspflichtig sind alle angrenzenden Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten. Bei Grundstücken, die an mehrere Straßen angrenzen, werden Beiträge für maximal zwei Straßen fällig. Jedoch wird die Grundstücksfläche bei Eckanliegern für jede Straße um ein Drittel, max. 300 qm, gemindert. Fällig sind die Anliegerbeiträge nach endgültiger Prüfung aller Rechnungen. Stundung oder Ratenzahlung sind von Anliegern bei der Stadt zu beantragen.

Da auch alle Sachfragen kompetent und ausführlich beantwortet wurden, bedankten sich die Zuhörer bei den Referenten mit langanhaltendem Beifall für den sehr informativen Vortrag über dieses in Dinklage kontrovers diskutierte Thema.